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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung der web-basierten Immobilienverwaltungs-Software „Vecura“ (nachfolgend „Dienst“), betrieben von Manuel Heider, Im Steinig 9, 97877 Wertheim (nachfolgend „Anbieter“).

(2) Mit der Registrierung erklärt der Nutzer sein Einverständnis mit diesen AGB. Abweichende Bedingungen des Nutzers werden nicht anerkannt.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Der Anbieter stellt dem Nutzer eine Software-as-a-Service-Lösung (SaaS) zur Verwaltung von Mietimmobilien und Wohnungseigentum zur Verfügung. Jedes Konto erhält den vollen Funktionsumfang der Software; der Preis richtet sich nach der Zahl der verwalteten Einheiten (§ 4).

(2) Kernfunktionen des Dienstes sind: Objekt- und Mieterverwaltung, Verfolgung von Mieteingängen, Nebenkostenabrechnung, Dokumentenverwaltung, Zählerstanderfassung sowie die KI-gestützten Unterstützungsfunktionen nach § 5. Der weitere Funktionsumfang wird auf der Webseite dargestellt und kann weiterentwickelt werden. Änderungen, die über die Erhaltung der Vertragsgemäßheit hinausgehen, nimmt der Anbieter nur aus triftigem Grund vor (Weiterentwicklung der Technik, Änderung der Rechtslage, Sicherheit); beeinträchtigt eine Änderung die Kernfunktionen mehr als unerheblich, wird der Nutzer vorab per E-Mail informiert und kann den Vertrag innerhalb von 30 Tagen kostenfrei beenden.

§ 3 Registrierung, Nutzerkonto, Datenexport

(1) Die Nutzung des Dienstes setzt eine Registrierung voraus. Der Nutzer ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen.

(2) Der Nutzer ist für die Geheimhaltung seiner Zugangsdaten verantwortlich. Jede Nutzung, die über sein Konto erfolgt, wird ihm zugerechnet.

(3) Der Nutzer kann seine gespeicherten Daten jederzeit über die Exportfunktion in gängigen, maschinenlesbaren Formaten abrufen. Der Nutzer kann sein Konto jederzeit löschen. Mit der Kontolöschung werden alle gespeicherten Daten innerhalb von 30 Tagen unwiderruflich gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

§ 4 Preise und Abrechnung

(1) Der Preis beträgt 29 Euro Grundpreis pro Konto und Monat zuzüglich 1,80 Euro je aktiver Einheit und Monat. Für Konten mit bis zu 2 aktiven Einheiten gilt statt der Formel ein Pauschalpreis von 24,90 Euro pro Monat. Bis einschließlich 100 Einheiten gilt der Formelpreis; ab der 101. Einheit werden individuelle Konditionen vereinbart. Bis zu einer solchen Vereinbarung gilt der Formelpreis fort.

(2) Eine Einheit ist jede separat vermietbare Wohn- oder Gewerbeeinheit, die der Nutzer in Vecura verwaltet. Stellplätze und Garagen, die zu einer Wohn- oder Gewerbeeinheit gehören, zählen nicht extra; separat vermietete zählen als eigene Einheit. Aktiv ist eine Einheit, solange sie nicht archiviert ist; archivierte Einheiten zählen nicht. Maßgeblich für den Monatspreis ist die Zahl der aktiven Einheiten am ersten Tag des Abrechnungsmonats, im ersten Monat der Stand bei Vertragsschluss.

(3) Alle Preise sind Endpreise. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Entfällt die Kleinunternehmereigenschaft, gilt für die Ausweisung der Umsatzsteuer Absatz 5 entsprechend.

(4) Neukunden erhalten nach Freischaltung ihres Kontos eine 14-tägige kostenlose Testphase mit vollem Funktionsumfang. Die Testphase geht nicht automatisch in einen kostenpflichtigen Vertrag über; ohne Bestellung eines kostenpflichtigen Kontos endet der Zugang nach Ablauf der Testphase in einem eingeschränkten Lesezustand.

(5) Preisänderungen nimmt der Anbieter nur zum Ausgleich gestiegener oder gesunkener Gesamtkosten des Betriebs vor (insbesondere Infrastruktur-, KI-Modell- und Zahlungsabwicklungskosten). Sie werden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail angekündigt. Der Nutzer kann bis zum Inkrafttreten zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats kündigen; bereits laufende Abrechnungsmonate bleiben zum bisherigen Preis bestehen.

(6) Die Abrechnung erfolgt monatlich. Die Beendigung des Vertrags regelt § 12.

§ 5 KI-Funktionen

(1) Vecura bietet KI-gestützte Funktionen wie Vertragsanalyse, Belegerkennung, Mahnungserstellung, Selbstauskunfts-Auswertung und einen Co-Pilot-Assistenten. Diese Funktionen verwenden Drittanbieter-KI (Anthropic) zur Textverarbeitung. Personenbezogene Daten werden vor der Übermittlung pseudonymisiert. Dokumente werden nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Nutzers übermittelt. Anthropic erhält keinen Trainingszugriff auf die übermittelten Daten.

(2) Die KI-Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung dar. Sie dienen ausschließlich der Unterstützung und Orientierung. Für rechtsverbindliche Entscheidungen wird die Konsultation eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters empfohlen.

(3) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der KI-generierten Inhalte, insbesondere nicht für steuerliche oder mietrechtliche Angaben. Der Nutzer ist verpflichtet, KI-generierte Ergebnisse vor der Verwendung auf Richtigkeit zu prüfen.

§ 5a KI-Verordnung (EU AI Act)

(1) Vecura setzt KI-Systeme zur Unterstützung der Immobilienverwaltung ein. Der Nutzer wird auf den Einsatz von KI hingewiesen. KI-erstellte Entwürfe mit Außenwirkung (etwa Mahnungen, Mieterhöhungen und Nachrichten an Mieter) durchlaufen vor ihrer Verwendung die Freigabe durch den Nutzer; ausgenommen sind Abläufe, die der Nutzer zuvor selbst als Automatisierungsregel freigeschaltet hat.

(2) Die Selbstauskunfts-Auswertung berechnet aus freiwilligen Angaben eines Mietinteressenten eine Orientierungsgröße nach festen, von Menschen festgelegten Regeln. Sie ist ausschließlich als Orientierungshilfe für den Nutzer bestimmt. Sie ist nicht dazu bestimmt, allein über den Abschluss eines Mietverhältnisses zu entscheiden oder Mietinteressenten automatisiert abzulehnen oder zu reihen; die Auswahlentscheidung trifft der Nutzer.

(3) Zur Einordnung nach der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung): Nach unserer dokumentierten Einschätzung ist Vecura kein Hochrisiko-KI-System im Sinne von Anhang III. Diese Einordnung betrifft eine rechtlich nicht abschließend geklärte Frage; wir überprüfen sie fortlaufend, dokumentieren die Begründung intern und passen Produkt und Information an, falls sich die Bewertung ändert.

§ 6 Pflichten des Nutzers

(1) Der Nutzer darf den Dienst nur im Zusammenhang mit Immobilien nutzen, die er selbst besitzt, für deren Verwaltung er beauftragt ist oder in deren Verwaltung er für den Eigentümer oder beauftragten Verwalter tätig wird.

(2) Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass die von ihm eingegebenen Daten korrekt sind und die Verarbeitung personenbezogener Daten seiner Mieter den geltenden Datenschutzgesetzen entspricht.

(3) Der Nutzer darf den Dienst nicht missbräuchlich nutzen, insbesondere nicht zur automatisierten Massenverarbeitung, Weiterverkauf oder für rechtswidrige Zwecke.

§ 7 Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO)

(1) Soweit der Nutzer personenbezogene Daten seiner Mieter in den Dienst eingibt, ist er der Verantwortliche im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Der Anbieter verarbeitet diese Daten ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Nutzers als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO.

(2) Gegenstand und Dauer: Die Verarbeitung umfasst die Speicherung, Verwaltung und KI-gestützte Analyse von Mieterdaten (Namen, Adressen, Vertragsdaten, Zahlungen) für die Dauer der Nutzung des Dienstes.

(3) Weisungsbindung: Der Anbieter verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Nutzers. Die Nutzung des Dienstes stellt die Weisung dar. Weitergehende Weisungen können schriftlich erteilt werden.

(4) Vertraulichkeit: Alle Personen, die Zugang zu den Daten haben, sind zur Vertraulichkeit verpflichtet.

(5) Sicherheitsmaßnahmen (Art. 32 DSGVO): Der Anbieter setzt Transportverschlüsselung (TLS 1.3), Verschlüsselung ruhender Daten (AES-256), Mandantentrennung (Row-Level-Security), Pseudonymisierung bei KI-Übermittlung, Zugriffskontrolle und Rate-Limiting ein.

(6) Unterauftragsverarbeiter: Der Anbieter setzt insbesondere folgende Unterauftragsverarbeiter ein: Supabase Inc. (Datenbank, Serverstandort EU/Frankfurt), Vercel Inc. (Hosting, USA), Anthropic, PBC (KI-Analyse, USA), OpenAI Ireland Ltd. (semantische Suche und KI-gestützte Zweitprüfung; Vertragspartner in Irland, Verarbeitung auch außerhalb der EU), Resend Inc. (E-Mail-Versand, USA), Stripe Payments Europe Ltd. (Zahlungsabwicklung, Irland; wird mit Aktivierung der Zahlfunktion eingesetzt). Die vollständige und jeweils aktuelle Liste mit Sitz, Zweck, Datenschutzhinweisen und den Garantien für Übermittlungen in Drittländer führt die Datenschutzerklärung; sie ist für den Umfang der Zustimmung maßgeblich. Der Nutzer stimmt dem Einsatz der dort aufgeführten Unterauftragsverarbeiter zu. Über beabsichtigte Änderungen wird der Nutzer vor dem Einsatz per E-Mail informiert und kann innerhalb von 30 Tagen widersprechen; im Fall des Widerspruchs kann jede Partei den Vertrag zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats beenden.

(7) Unterstützung bei Betroffenenrechten: Der Anbieter unterstützt den Nutzer bei der Erfüllung seiner Pflichten nach Art. 15 bis 22 DSGVO (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenportabilität, Widerspruch).

(8) Meldung von Datenschutzverletzungen: Der Anbieter informiert den Nutzer unverzüglich über Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten (Art. 33 Abs. 2 DSGVO) und unterstützt ihn bei der Erfüllung seiner Meldepflichten.

(9) Löschung und Rückgabe: Nach Beendigung der Auftragsverarbeitung (Kontolöschung) werden alle personenbezogenen Daten innerhalb von 30 Tagen gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Der Nutzer kann vor der Löschung einen Export seiner Daten anfordern.

(10) Kontrollrechte: Der Nutzer hat das Recht, die Einhaltung der Auftragsverarbeitung zu überprüfen. Der Anbieter stellt hierzu auf Anfrage die erforderlichen Informationen zur Verfügung.

(11) Der Nutzer ist verpflichtet, seine Mieter über die Nutzung von Vecura und die damit verbundene Datenverarbeitung zu informieren.

§ 8 Verfügbarkeit

(1) Der Anbieter bemüht sich um eine Verfügbarkeit des Dienstes von 99 Prozent im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind geplante Wartungsarbeiten, höhere Gewalt und Störungen bei Drittanbietern.

(2) Eine Einstellung des Dienstes kündigt der Anbieter mindestens 90 Tage vorher an. Bereits gezahlte Entgelte für Zeiträume nach der Einstellung werden anteilig erstattet. Der Datenexport nach § 3 Absatz 3 bleibt bis zur Einstellung möglich.

§ 9 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und zwar begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(3) Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

(4) Eine Haftung für die Richtigkeit der KI-generierten Inhalte, insbesondere für rechtliche oder steuerliche Hinweise, ist ausgeschlossen.

§ 10 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach unserer Datenschutzerklärung.

§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Wenn du als Verbraucher (§ 13 BGB) einen kostenpflichtigen Vertrag abschließt, hast du das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

(2) Um dein Widerrufsrecht auszuüben, musst du uns (Manuel Heider, Im Steinig 9, 97877 Wertheim, E-Mail: support@vecura.app) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. per E-Mail) über deinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass du die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendest.

(3) Folgen des Widerrufs: Wenn du diesen Vertrag widerrufst, haben wir dir alle Zahlungen, die wir von dir erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über deinen Widerruf bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das du bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hast. Hast du verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hast du uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

(4) Vorzeitiges Erlöschen: Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem du dazu deine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig deine Kenntnis davon bestätigt hast, dass du dein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verlierst.

§ 12 Kündigung

(1) Die kostenlose Testphase endet automatisch nach 14 Tagen (§ 4 Absatz 4); das Konto kann jederzeit durch Löschung beendet werden.

(2) Der kostenpflichtige Vertrag kann jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats gekündigt werden. Verbraucher können die Kündigung auch direkt über den Kündigungsbutton auslösen (§ 312k BGB).

(3) Der Anbieter kann den Vertrag bei schwerwiegenden Verstößen gegen diese AGB fristlos kündigen.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(3) Für Streitigkeiten mit Kaufleuten ist Gerichtsstand Wertheim. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen.

Stand: August 2026