Für vermietete Eigentumswohnungen in der WEG
Du vermietest deine Eigentumswohnung, die WEG kümmert sich ums Gemeinschaftseigentum. Vecura hält beide Seiten sauber getrennt und dokumentiert.
Als Sondereigentümer stehst du zwischen zwei Systemen: dem Gemeinschaftseigentum, um das sich die WEG kümmert, und deinem Sondereigentum, das du selbst an deinen Mieter vermietest.
Beide Seiten wollen sauber dokumentiert und steuerlich korrekt behandelt sein, besonders wenn die WEG eine größere Erhaltungsmaßnahme beschließt und die Kosten über eine Sonderumlage oder die Rücklage auf dich als Eigentümer umgelegt werden.
Vier Werkzeuge für die Seite der Wohnung, die du selbst verantwortest, unabhängig von der WEG-Verwaltung.
2-5
Jahre Verteiloption
Sonderumlage oder Rücklagen-Entnahme werden zu deinem persönlichen Erhaltungsaufwand. Der Rechner vergleicht Sofortabzug gegen eine Verteilung auf zwei bis fünf Jahre nach § 82b EStDV. Er rechnet nur, gespeichert wird nichts.
8
Prüf-Regeln vor Versand
Für deine Wohnung erstellst du die Abrechnung an deinen Mieter selbst, inklusive Heizkosten und CO2-Kostenaufteilung. Ein Prüf-Gate aus acht Regeln, etwa § 556 BGB und § 7 HeizkostenV, sichert sie vorher ab.
Anlage V als CSV für deine Steuererklärung, dazu ein DATEV-Buchungsstapel für deinen Steuerberater. Die Zuordnung zu Sachkonten bleibt bewusst bei ihm, Vecura liefert einen vereinfachten internen Kontenrahmen.
Protokolle und Abrechnungen von der WEG-Verwaltung, dein eigener Mietvertrag und Belege zum Sondereigentum durchsuchbar statt verstreut in zwei Ordnern.
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